Riester-Versicherte sollten bis zum 31.12.2015 die staatlichen Zulagen bei ihrem Anbieter beantragen. Das geht sogar noch zwei Jahre rückwirkend. Noch besser ist, einen sogenannten Dauerzulagenantrag beim Versicherer zu stellen. Vorteil: Dieser stellt dann den Zulagenantrag jedes Jahr automatisch bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Und wer sich jetzt im Dezember für den Abschluss einer Riester-Rente entscheidet und die entsprechenden Beiträge für 2015 einzahlt, erhält auch noch die volle Förderung für das gesamte Jahr. Tipp: Gleiches gilt auch für die Steuervorteile einer Basis-Rente.